Wie wir arbeiten
Das FBA, die Autobahn GmbH, eine Straßenbauverwaltung der Länder oder die BASt können Vorschläge zur Entwicklung oder Betreuung eines Fachverfahrens einbringen. Diese werden im ITKo abgestimmt.
Auch andere Verwaltungen können sich gleichberechtigt bei entsprechender Interessenlage an der Arbeit der Fachgruppen beteiligen. Die vertragliche Abwicklung für die einzelnen Fachverfahren erfolgt für alle Beteiligten transparent durch die BASt.
wenn...
mindestens fünf Mitglieder des ITKo die Bereitschaft zur Beteiligung und Finanzierung erklären.
Beschließt der ITKo die Durchführung eines Verfahrens, erfolgt durch die Geschäftsstelle eine verbindliche Länderumfrage zur Finanzierung und Beteiligung der Länder. Anschließend wird entschieden, ob die Abwicklung des Verfahrens einer bestehenden Fachgruppe zugewiesen wird oder ob die Einrichtung einer neuen Fachgruppe notwendig ist.
Wie funktioniert die Finanzierung im ITKo und welche
Vorteile bietet sie
Die Aufgaben einer Fachgruppe
Die Fachgruppen entwickeln neue Fachverfahren und betreuen zugewiesene Fachverfahren. Hierbei fallen umfangreiche Tätigkeiten an.
- Erstellung von Arbeits-, Zeit- und Kostenplänen für die einzuleitenden Maßnahmen und deren Überwachung
- Analyse des Zielerreichungspotenzials mittels Beschaffung marktgängiger Software
- Pflege von Konventionen (z. B. Standards, Handlungsempfehlungen und Schnittstellendefinitionen)
- Erstellung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Erarbeitung von Ausschreibungsunterlagen, Benennung potenzieller Auftragnehmer und Bewertung von Angeboten
- Fachliche Betreuung externer Auftragnehmer, Richtlinien und Standards
- Fachtechnische Bewertung der im Rahmen externer Bearbeitung erbrachten Leistungen
- Aufstellung eines Plans zum Testen der Verfahren und Abnahmeempfehlung an die AgS
- Erarbeitung von Vorschlägen für die Verfahrensauslieferung und Installationshilfe
- Feststellung des erforderlichen Pflegebedarfs (Dauer- oder Bedarfspflege)
- Erfahrungsaustausch über den Einsatz der Verfahren und Erarbeitung von Vorschlägen zur Fortschreibung der Verfahren
- Erstellung von Leistungsbeschreibungen für die Fortschreibung der Verfahren
- Erstellung und Fortschreibung des Mängelkatalogs
- Entscheidung über die Dringlichkeit erforderlicher Pflegemaßnahmen
- Veranlassung erforderlicher Aktivitäten im Rahmen der Pflegeverträge
- Beurteilung der Angemessenheit von Angeboten zur Mängelbeseitigung
- Fachliche Betreuung externer Programmpflegestellen
(Pflege von Programmen einschließlich der Programmdokumentation)