Wer wir sind
Der ITKo wird aus Vertretern des Bundes und der 16 Länder auf Einladung des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) gebildet. Das FBA hat den Vorsitz im ITKo und stellt die Geschäftsstelle.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) berät und unterstützt dabei mit Projektarbeit sowie wissenschaftlichen Entscheidungshilfen bei allen fachlichen und verkehrspolitischen Fragen. Mit Umsetzung der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung wird die Autobahn GmbH des Bundes im ITKo vertreten sein.
Das FBA, die Autobahn GmbH und die Straßenbauverwaltungen der Länder entsenden kompetente und entscheidungsbefugte Vertreter als Mitglieder bzw. Ländervertreter in den ITKo.
Die Arbeit an konkreten Fachverfahren erfolgt in Fachgruppen. Die Regelung der organisatorischen, fachlichen, terminlichen und finanziellen Abwicklung aller Aktivitäten des ITKo und seiner Gremien erfolgt auf Basis einer Geschäftsordnung.
Die Geschäftsordnung dient seit Gründung des ITKo als stabile und transparente Richtschnur zur schnellen Bewertung und Entscheidung von Sachverhalten. Sie wird ständig an neue Gegebenheiten angepasst und fortgeschrieben.
Die eingesetzten Bundes- und Ländervertreter/innen übernehmen die Aufgaben im ITKo großteils zusätzlich zu ihren originären Tätigkeiten.
Der ITKo tagt zweimal im Jahr. Dort legen die Fachgruppen Berichte über die laufenden Aktivitäten vor. Sie dienen dem ITKo dazu, das weitere Vorgehen zu steuern. Zudem werden die obersten Straßenbaubehörden regelmäßig über die Tätigkeiten des ITKo informiert.
- 15BBBrandenburg
- 8BEBerlin
- 13BWBaden-Württemberg
- 18BYBayern
- 11HBBremen
- 17HEHessen
- 12HHHamburg
- 12MVMecklenburg-Vorpommern
- 20NINiedersachsen
- 18NWNordrhein-Westfalen
- 11RPRheinland-Pfalz
- 16SHSchleswig-Holstein
- 10SLSaarland
- 16SNSachsen
- 17STSachsen-Anhalt
- 13THThüringen